Bedingungen für Projekte

Grundlagen der Zusammenarbeit

Diese Bedingungen bilden den Rahmen für alle Dienstleistungen von nexilus im Bereich der Planung und des Baus von Radrennbahnen. Als Inhaber legt Andreas Rademacher Wert auf klare vertragliche Definitionen um den Erfolg hochkomplexer Bauvorhaben sicherzustellen. Wir sind ein spezialisierter Kleinbetrieb aus Kall und arbeiten ausschließlich nach den international anerkannten Standards der UCI sowie den geltenden Bauvorschriften. Jede Beauftragung beginnt mit einer detaillierten technischen Spezifikation die Teil des Vertrages wird.

Phasen der Projektabwicklung

  • Phase 1: Geometrische Berechnung und statische Vorplanung des Velodroms.
  • Phase 2: Materialauswahl und Prüfung der Holzqualitäten für das Bahnbrett.
  • Phase 3: Konstruktive Umsetzung der Stützstruktur vor Ort beim Kunden.
  • Phase 4: Feinjustierung der Übergangsbögen und finale Oberflächenbehandlung.
  • Phase 5: Abnahme der Anlage durch akkreditierte Sachverständige.

Haftung und rechtlicher Rahmen

Bereich der RegelungUmfang der VerantwortungVoraussetzung für Ansprüche
KonstruktionsfehlerHaftung durch BerufshaftpflichtNachweis technischer Fehlplanung
MaterialmängelGewährleistung der HolzlieferantenRechtzeitige Anzeige des Schadens
TerminplanungNur bei schriftlicher FixierungAusschluss bei höherer Gewalt

Ein Vertrag mit nexilus bedeutet Sicherheit für Ihre Investition in die sportliche Infrastruktur. Wir arbeiten mit einem Kernteam von sechs Spezialisten um maximale Qualität zu garantieren. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Büros in 53925 Kall. Andreas Rademacher steht für eine faire Partnerschaft und die Einhaltung aller zugesagten Parameter. Qualität und Integrität sind die Grundpfeiler unserer Arbeit bei nexilus. Wir garantieren die Genauigkeit jeder Berechnung und jedes Punktes unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Radrennbahn.